Anlagen mit Zugleitbetrieb

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21.04.2024 11:00
#26 RE: Anlagen mit Zugleitbetrieb
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... und als Erinnerung dieses Posting mit einem Link zur V5, der Verkehrsvorschrift für den Zugleitbetrieb, der ÖBB.

Und hier noch zwei Bilder dazu, aus dem Jahr 2016 in Linz Urfahr - ein Klick öffnet größere Versionen davon:





H.M.


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21.04.2024 12:51 (zuletzt bearbeitet: 21.04.2024 12:52)
#27 RE: Anlagen mit Zugleitbetrieb
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Da haben wir auch was aus Bertsdorf





Man beachte die Zugleiter-Lineale!

Grüße Hubert

"Sir, we are surrounded!" - "Perfect, so now we can attack in every direction!"

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21.04.2024 21:31 (zuletzt bearbeitet: 21.04.2024 21:37)
#28 RE: Anlagen mit Zugleitbetrieb
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Hallo Michael,

drei Anmerkungen:

- Es gibt für den Zugleiter unterschiedliche "Formulare". Einmal das "Meldebuch für den Zugleiter" (siehe Foto von Hubert), dann das "Belegblatt für den Zugleiter" (Foto von H.M.). Welches dieser beiden verwendet wird legt die jeweilige Bahn fest.

- Ein "Zugmeldebuch" ist etwas anderes, das wird beim Zugmeldeverfahren von den Fahrdienstleitern geführt und hat mit Zugleitbetrieb nichts zu tun.

- Dann sehen die Belegblätter und Meldebücher in den verschiedenen Regelwerken für den Zugleitbetrieb (DB, FV-NE, ÖBB) noch leicht unterschiedlich aus. Die im Internet zu findenden Vorschriften zeigen meist auch Beispiele anhand einer Fantasiestrecke, "Blankoformulare" sind eher nicht dabei.

Für das Meldebuch und das Belegblatt nach FV-NE habe ich eigene Excel-Vorlagen auf dem Rechner. Wenn du mir die Namen deiner Zuglaufstellen nennst baue ich dir gerne ein fertiges Meldebuch zum Ausdrucken.

Grüße,
Sebastian

P.S.: Ich habe mir die von Kai-Nils verlinkte DB-Vorschrift angesehen. Das dort abgebildete Meldebuch ist das aktuelle DB-Formular - meines Erachtens sehr unergonomisch gestaltet und schwerfällig in der Handhabung. Besser das "klassische" aus der FV-NE oder das Belegblatt verwenden. Neu ist auch dass die DB hier jetzt den Begriff "Zugmeldebuch für Zuglaufmeldungen" verwendet, das dreht die Begrifflichkeiten komplett auf links und wird einige Verwirrung stiften...


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21.04.2024 21:41 (zuletzt bearbeitet: 21.04.2024 21:44)
#29 ZLB nach Ril 436 oder FV-NE
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Schuur Sebastian,
schuur ihr Jonge,

Zitat von Sebastian im Beitrag #28
Ich habe mir die von Kai-Nils verlinkte DB-Vorschrift angesehen. Das dort abgebildete Meldebuch ist das aktuelle DB-Formular - meines Erachtens sehr unergonomisch gestaltet und schwerfällig in der Handhabung. Besser das "klassische" aus der FV-NE oder das Belegblatt verwenden. Neu ist auch dass die DB hier jetzt den Begriff "Zugmeldebuch für Zuglaufmeldungen" verwendet, das dreht die Begrifflichkeiten komplett auf links und wird einige Verwirrung stiften...


Dem kann ich nur zustimmen Die FV-NE ist da eindeutig besser strukturiert.

Aber die gezeigten Wellenlinienale sind ja echt klasse; das habe ich in der Realität noch nie gesehen...

Grüße vom Exilsiegerländer aus Butzbach in der Wetterau

Hartmut


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21.04.2024 22:20
#30 RE: ZLB nach Ril 436 oder FV-NE
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Zitat von hwunderlich im Beitrag #29


Aber die gezeigten Wellenlinienale sind ja echt klasse; das habe ich in der Realität noch nie gesehen...


In Bruchhausn-Vilsen gibt es auch eins, und ich weiss noch wie der Kollege geflucht hat der das aus Blech zurechtfinden musste...


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22.04.2024 06:56
#31 RE: ZLB nach Ril 436 oder FV-NE
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Damit alle vergleichen können hier nun auch die FV-NE. Ich halte diese auch für andere Anwendungen des Regelwerks tauglicher für Modellbahner, als das große Regelwerk.

Die Kunst eine Lokomotive zu führen kann nur durch jahrelanges Studium, geduldiges Üben und Erfahrung erworben werden.
(The Australian Locomotive Enginedriver's Guide)
Dateianhänge
  • rw_438_b20-data.pdf

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22.04.2024 15:22 (zuletzt bearbeitet: 22.04.2024 16:53)
#32 RE: ZLB nach Ril 436 oder FV-NE
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Hallo,

da wir hier jetzt etwas die Vorschriften zum Zugleitbetrieb zusammentragen hole ich mal einen richtig edlen Tropfen aus dem Keller: die DB-Vorschrift für den vereinfachten Nebenbahndienst von 1956!

Das ist was zum genießen, und auch noch ähnlich pragmatisch geschrieben wie die FV-NE. Ein paar Kuriositäten gibt es: das Belegblatt hieß damals noch "Meldebogen", die Bezeichnung und die Wortlaute der Zuglaufmeldungen waren anders als heute. Etwa hieß die Fahrerlaubnis noch "Erlaubnis zur Abfahrt", die Verlassensmeldung nannte man "Meldung der Ausfahrt".

Wann man diese Begriffe auf die heute üblichen Begriffe umgestellt hat? Keine Ahnung, ich denke so spätestens 1959.

Viele Grüße,
Sebastian

Dateianhänge
  • DB-Vorschrift VND 1956.pdf

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22.04.2024 19:48
avatar  Gilpin
#33 FV-NE von 1956
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Hi Sebastian,

da finde ich glatt die Bezeichnungen

Zitat
Fahrerlaubnis (statt) "Erlaubnis zur Abfahrt", die Verlassensmeldung nannte man "Meldung der Ausfahrt"

leicht schlüssiger! Im Flesch-Reading-Ease wären Wörter mit vier und fünf Silben solchen mit max. drei Silben locker unterlegen. Sie sind einfach Amtssprache, also nicht einfach.

Ich bin beileibe kein Linguist oder Germanist
und selbst hierzu sicher kein Musterbeispiel,
aber auch kein Romanautor oder Verfasser von Vorschriften,
darf solche also kritisieren,

Schöne Woche noch,
Reiner


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22.04.2024 20:26 (zuletzt bearbeitet: 22.04.2024 20:33)
#34 RE: FV-NE von 1956
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Hey Reiner,

was du schreibst ist nachvollziehbar. Die Änderung von "Erlaubnis zur Abfahrt" zu Fahrerlaubnis hatte aber einen anderen Grund. Was jetzt kommt ist für Hardcorefans, alle anderen bitte weiterklicken...

In der Urform des Zugleitbetriebes ab 1935 bestand die Erlaubnis zur Abfahrt nur aus dem Wortlaut "Zug 8913 darf abfahren!" Es wurde nicht gesagt wie weit der Zug 8913 fahren durfte! Man durfte immer bis zu der Betriebsstelle fahren auf der - laut Buchfahrplan - die nächste Erlaubnis zur Abfahrt fällig war.

Fiktives Beispiel von der BAE: Wenn der Zugleiter einem Zug in Sieber sagt "8913 darf abfahren!" und laut Buchfahrplan die nächste Fahranfrage in Sonnenberg ansteht darf bis dorthin gefahren werden. Geht das aber nicht, weil die Strecke nicht in Gänze frei ist muss der Zugleiter durch Befehl anordnen dass Zug 8913 in Schluft eine zusätzliche "Erlaubnis zur Abfahrt" einholen muss.

Dieses Verfahren kann leicht zu Missverständnissen führen. Daher wurde Mitte der 50er in Westdeutschland der Wortlaut geändert in "Zug 8913 darf bis Sonnenberg fahren!" Es wurde also explizit gesagt wie weit die Fahrerlaubnis gilt; die von mir eingestellte DB-Vorschrift von 1956 beschreibt das bereits.

Noch ein paar Jahre später änderte man den Namen der Meldung von "Erlaubnis zur Abfahrt" in "Fahrerlaubnis" um klar zu machen dass es eben nicht um das "Abfahren" geht sondern darauf ankommt wie weit man fahren darf. Man sieht, auch die Verfasser von Vorschriften pflegten nicht nur Amtsdeutsch sondern haben sich wirklich etwas dabei gedacht...

Diese Reform fand aber nur in Westdeutschland (DB und FV-NE) statt. Bei der DDR-Reichsbahn wurde das ursprüngliche, recht archaische Verfahren beibehalten, und z. B. die HSB und die sächsischen Schmalspurbahnen stellten erst so um 2000 auf die Meldungen nach FV-NE um.

Ein selbst erlebtes Highlight: in Drei Annen Hohne standen drei Dampfzüge zur Abfahrt bereit. Der örtliche Betriebsbedienstete fragte beim Zugleiter an und bekam mitgeteilt "Zug 8911 darf abfahren, Zug 8922 darf abfahren, Zug 8931 darf abfahren." Und der öBb wiederholte "Jo, isch wiederhole, alle Züche dürfen abfahren!"

Da ist das heutige Verfahren irgendwie doch sicherer...

... Hardcoreexkurs Ende!

Grüße,
Sebastian


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23.04.2024 11:29
#35 RE: FV-NE von 1956
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Zitat von Sebastian im Beitrag #34
... Drei Annen Hohne ...
Da ist das heutige Verfahren irgendwie doch sicherer ...



Im Jahr 2004 standen da schon ganz moderne Ausfahrsignale, da hat ein Zp9 gereicht.



Mit Hp1-Gruß - Helmut


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23.04.2024 19:35 (zuletzt bearbeitet: 23.04.2024 19:40)
#36 RE: FV-NE von 1956
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Hallo Helmut!

Zitat von Fdl Triptis im Beitrag #35
Im Jahr 2004 standen da schon ganz moderne Ausfahrsignale, da hat ein Zp9 gereicht.


Sollte man meinen, ist aber komplizierter, denn: im Zugleitbetrieb ersetzt ein Ausfahrsignal nicht die Fahrerlaubnis!

Dein Bild zeigt die Ausfahrt aus Drei Annen Hohne, geradeaus Richtung Eisfelder Talmühle und rechts abzweigend nach Schierke:

- Auf der Strecke nach Schierke (Brocken) ist heute signalisierter Zugleitbetrieb (SZB) in einer besonderen HSB-Variante, dort werden im Regelbetrieb keine Zuglaufmeldungen gegeben. Zeigt das Ausfahrsignal einen Fahrtbegriff "ist" das die Fahrerlaubnis, nämlich bis zum nächsten Hauptsignal, dem Blocksignal Knaupsholz.

- Auf der Strecke nach Eisfelder Talmühle (Harzquerbahn) ist normaler Zugleitbetrieb nach FV-NE. In diesem Fall bedeutet der Fahrtbegriff des Ausfahrsignals nur dass man "abfahren" darf, also die Fahrstraße eingestellt wurde, der Fahrweg innerhalb des Bahnhofes frei ist und gefährdende Zug- und Rangierbewegungen eingestellt sind. Eine Freigabe der folgenden Streckenabschnitt zu befahren bedeutet das aber noch nicht.

Vor Abfahrt eines Zuges wird daher erst die Fahrerlaubnis bis z. B. Benneckenstein eingeholt, dann im ESTW die Fahrstraße für die Ausfahrt eingestellt, das Signal geht auf Fahrt, und dann fertig der öBb den Zug mit Zp9 ab.

Sicher sehr speziell, aber dafür gibt es ja SbVen und Streckenkundefahrten, da erfährt man wie das läuft.

Grüße,
Sebastian


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Gestern 09:38
#37 RE: FV-NE von 1956
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Hallo Sebastian, ich habe dazu noch ne Frage: Kann man denn am Signal erkennen, welcher Fahrweg eingestellt ist, zB Hp1 nach Eisfelder Talmühle und Hp2 nach Schierke? Auf dem Bild ist die bestimmende Weiche gerade noch so zu erkennen.

Mit Hp1-Gruß - Helmut


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Gestern 18:58 (zuletzt bearbeitet: Gestern 22:10)
#38 RE: FV-NE von 1956
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Hallo Helmut,

theoretisch könnte man einen Richtungsvoranzeiger anbringen, aber den gibt es dort glaube ich nicht.

Bei der HSB kommt ja noch eine Besonderheit hinzu. Auch in den ESTW-Bahnhöfen sind die meisten Weichen Rückfallweichen, die "Entscheidungsweiche" Richtung Brocken oder Harzquerbahn ist eine Ausnahme. Der Tf muss also trotz Fahrt zeigendem Ausfahrsignal prüfen ob der Fahrweg eingestellt ist.

Außerdem:

- Der Zugleiter wird das Ausfahrsignal erst auf Fahrt stellen nachdem er seine Fahrerlaubnis losgeworden ist.
- Der öBb (Rotkäppchen) der den Zug abfertigt muss vor jeder Abfertigung prüfen ob alle Bedingungen (u. a. Fahrerlaubnis) erfüllt sind.

Grüße,
Sebastian

P.S.: Das ASig zeigt glaube nur Hp1, egal wohin der Weg führt, die Geschwindigkeit ist in der Ausfahrt beschränkt, ich meine auf 25km/h wegen der Rückfallweichen.


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Heute 09:50
#39 RE: FV-NE von 1956
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Zitat von Sebastian im Beitrag #38
Das ASig zeigt glaube nur Hp1, egal wohin der Weg führt, die Geschwindigkeit ist in der Ausfahrt beschränkt, ich meine auf 25km/h


Danke, das deckt sich mit meiner Vermutung; denn die Anordnung der Signal-Optiken scheint kein Hp2 zuzulassen, das ist ja bei Vmax = 25 km/h auch gar nicht notwendig.

Interessant für mich ist, dass man bei der Umstellung auf ESTW die Rückfallweichen beibehalten hat.

Mit Hp1-Gruß - Helmut


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