Wagen einzeln abstellen, sichern, verschieben

16.01.2020 09:54 (zuletzt bearbeitet: 19.01.2020 08:38)
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#1 Wagen einzeln abstellen, sichern, verschieben
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OOK

Hierzu hat Rainer Neugebauer (dessen Anlage im Rangierbuch auch vorkommt), der die Diskussion um das Rangieren in Stauffenheim mitverfolgt hat, mal in seinen Unterlagen gewühlt und folgendes gefunden:


Habe mal Auszüge, aus (v)FV, die mir zur Verfügung stehen, zu den beiden Fragen
- (Zusammen-)Schieben von Wagen(gruppen) beim Rangieren, gekuppelt oder nicht?
- Sicherung/Festlegung stillstehender Wagen mit Druckluftbremse erlaubt?

rausgesucht.
Die erste Frage wird in allen FVs, trotz unterschiedlicher Formulierungen, einheitlich beantwortet: Geschobene Wagen müssen untereinander und mit dem Triebfahrzeug immer gekuppelt sein. Die Ausnahmen (Abstoßen, Ablaufen, Beidrücken, Aufdrücken) treffen auf das Rangierrätsel ja nicht zu.

Die zweite Frage wird unterschiedlich beantwortet - hier zeitlich geordnet, ohne Berücksichtigung DB/DR und der Nebenbedingungen:

1943, 1951,1953, 1954 ist die Sicherung/Festlegung stillstehender Wagen mit durchgehender/Druckluftbremse ausdrücklich nicht erlaubt.
1960, 1967, 1984 ist die Sicherung/Festlegung stillstehender Wagen mit durchgehender/Druckluftbremse bis zu 15 Minuten erlaubt.
1990 ist die Sicherung/Festlegung stillstehender Wagen mit durchgehender/Druckluftbremse bis zu 30 Minuten erlaubt.

Rainer hat auch die einzelnen Dokumente beigefügt, ihr müsst es auch so glauben, weil das Änhängen von Dateien in diesem Forum eine Krux ist.Wer sie unnbedingt haben möchte, dem kann ich soie per email zuschicken.

Ausdrückliches an Rainer Neugebauer.

Gruß

Otto
2003 ist die Sicherung/Festlegung stillstehender Wagen mit durchgehender/Druckluftbremse bis zu 60 Minuten erlaubt.

OOK
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18.01.2020 16:37
#2 RE: Wagen einzeln abstellen, sichern, verschieben
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Einspruch OOK,

das Sichern einzelner Wagen mit der Druckluftbremse ist nicht zulässig.
Das Sichern mit der Druckluftbremse ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden:

- zulässig nur in Gleisen mit einer Neigung bis zu 2,5 Promille

- es müssen mindestens 3 Druckluftbremsen wirksam sein.
Regelwerk dazu ist die VDV Schrift 757 Bremsen Prüfen und Bedienen im Betrieb.

Gruss Kai-Nils

Die Kunst eine Lokomotive zu führen kann nur durch jahrelanges Studium, geduldiges Üben und Erfahrung erworben werden.
(The Australian Locomotive Enginedriver's Guide)

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19.01.2020 12:47
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#3 RE: Wagen einzeln abstellen, sichern, verschieben
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OOK

Dazu kann ich mangels Kompetenz nichts sagen. Da werden sich die Berufenen mit auseinander setzen müssen. Zumindest scheint es einander widersprechende Vorschriften zu geben.

Schönen Sonntag

Otto

OOK
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19.01.2020 13:00
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#4 RE: Wagen einzeln abstellen, sichern, verschieben
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OOK

Alles bisher Gesagte gilt für druckluftgebremste Wagen. Bei Bahnen mit Saugluftbremse (Harzquer- und Brockenbahn vor Gründung der HSB, Museums-Eisenbahn Bruchhausen-Vilsen, Rhätische Bahn, Güterzüge in GB und E) sieht die Sache anders aus:

Wenn ein Wagen luftmäßig vom Zug getrennt eird, schlägt die Saugluftbremse automatisch zu. Der Ausdruck ist nicht zufällig gewählt, wer mal bei der RhB erlebt hat, wie es knallt, wenn die Lok bremsmäßig vom Zug getrennt wird, der weiß wovon ich rede). Der Grund liegt darin, dass bei der Saugluftbremse, egal ob Hardy oder Körting, die Grundstellung die gebremste ist. Die Bremszylinder sind senkrecht angeordnet und der Kolben rutscht schon durch sein eigenes Gewicht nach unten in die Bremsstellung. Durch das Absasugen der Luft aus der Oberkammer hebt er sich und die Bremsen lösen sich.

Daraus folgt die sogenannte Unerschöpflichkeit der Saugluftbremse, weshalb sie für Bahnen mit sehr langen Gefällestrecken die bessere ist, speziell bei Güterzügen, wo ein weniger hohes Bremsgewicht als bei Reisezügen erforderlich ist. Und ein abgestellter wsgen ist immer per se gebremst, erst nach die Bedienung eines Lösezuges kann er bewegt werden.

Gruß

Otto

OOK
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19.01.2020 15:49
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#5 RE: Wagen einzeln abstellen, sichern, verschieben
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OOK

Rainer Neugebauer hat mitgelesen und mir folgenden Kommentar zukommen lassen:

Bin ja auch kein Experte, habe auch die von Kai-Nils (cargonaut) angegebene Vorschrift nicht, aber wie sich beim ersten post hinsichtlich der Beantwortung der zweiten Frage (Sichern/Festlegen mit durchgehender/Druckluftbremse) anhand der mir vorliegenden FVs ergeben hat, gab es im zeitlichen Wandel unterschiedliche Antworten: Bis Mitte der 1950 Jahre auf keinen Fall erlaubt, später doch, aber abhängig von unterschiedlichen, sich wandelnden Bedingungen.

Deshalb denke ich, daß Kai-Nils für einen bestimmten Zeitraum recht hat. Auf die Bedingungen habe ich abstrakt ja auch hingewiesen (Neigungsverhältnisse). Beantworten könnte die Frage mit den konkreten Zeiträumen nur jemand, der eine lückenlose Vorschriftensammlung hat.

Zumindestens in DB FV Ausgabe 1960 § 86 (2) steht, es "dürfen vorübergehend (bis zu 15 Minuten) abgesetzte Wagen in Neigungen bis 1 :400 durch die Druckluftbremse der Wagen festgelegt werden" Es ist dabei keine Mindestanzahl von Wagen genannt.
Auch in DB FV 3. Juni 1984 § 85 Abs 85 (8 b) steht für eine Neigung 1: 400 (2,5 ‰): "Dauert das vorübergehende Abkuppeln nicht länger als 15 Minuten kann auf das Anziehen von Handbremsen verzichtet werden, wenn im stehenbleibenden Zugteil mindestens drei Wagen – und bei drei und weniger Wagen, alle Wagen – mit Druckluftbremse festgelegt werden." Hier ist ausdrücklich von weniger als drei Wagen die Rede.

Wie unterschiedlich die Bedingungen jeweils sind , hier dazu nur das Beispiel DR FV 1. Januar 1990 § 20 (5) Kurzform: Sicherung von Fahrzeugen mit Druckluftbremse in Neigung bis 3 ‰ wenn mindestens fünf Druckluftbremsen wirken und Standzeit höchstens 30 Minuten.

Soweit Rainer Neugebauer. Also hat eigentlich jeder Recht, er muss nur die Vorschrift eines bestimmten Jahrgangs zur Hand nehmen.

Bleibt die (für uns Modellbahner eigentlich irrelevante) Frage, wie diese ständig wechselnden Ansichten der gleichen Behörde in der gleichen Frage möglich sind. Ein wenig Kopfschüttlen sei erlaubt.

Gruß


Otto

OOK
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19.01.2020 16:26
#6 RE: Wagen einzeln abstellen, sichern, verschieben
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Zitat von OOK im Beitrag #5
... wie diese ständig wechselnden Ansichten der gleichen Behörde in der gleichen Frage möglich sind. Ein wenig Kopfschüttlen sei erlaubt.


Naja, (a) die Technik ist halt immer besser (soll vor allem heißen: die Dichtungen immer dichter) geworden, denke ich; und (b) das Vertrauen in übernommene Wagen dürfte zugenommen haben. Was noch um 1975 aus dem "Ostblock" rüberkam, war nicht so ganz vertrauenswürdig, meine ich mich zu erinnern - später wurde es aber immer besser.
Und: Die "Behörde" war doch die längste Zeit die jeweilige Bahnverwaltung selber, oder? Und die wollten effizient arbeiten = haben vermutlich intern heiß diskutiert, wie wenig "sinnlose" Wagenfestlegearbeit man machen soll, und dann jeweils nachgebessert ...

H.M.


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20.01.2020 10:20
#7 RE: Wagen einzeln abstellen, sichern, verschieben
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Zur Saugluftbremse: Die Vorteile (dauerhafte Selbsttätigkeit und Unerschöpflichkeit) liegen auf der Hand, da fragt man sich, warum sich diese Technik nicht durchgesetzt hat.

Ein wichtiger Unterschied liegt im möglichen Bremszylinderdruck: Bei der Vakuumbremse ist der Druckunterschied maximal 1 bar, nämlich der natürliche atmosphärische Druck. Das beschränkt die mögliche Bremskraft, deshalb hat man bei der Druckluftbtremse 5 bar als Bezugs-Druckpegel eingeführt, damit kann man auch sehr schwere Züge abbremsen. Die sich dadurch ergebenden Nachteile hat man durch sehr komplizierte und wirklich raffinierte Steuer-und Bremsventile kompensiert; wenn man sich in diese Zeichnungen von Westinghouse, Kunze, Knorr und Co. vertieft, kann man über die Innovationskraft der damaligen Ingenieure nur staunen.

Mit Hp1-Gruß - Helmut


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20.01.2020 10:29
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#8 RE: Wagen einzeln abstellen, sichern, verschieben
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OOK

Zitat von hmmueller im Beitrag #6
die Technik ist halt immer besser (soll vor allem heißen: die Dichtungen immer dichter) geworden, denke ich;

Ich denke, dass dies die unterschiedlichen Ansichten gut erklärt, zual die Entwicklung eindeutig in eine Richtig geht: immer länger.

OOK
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29.03.2020 11:55
#9 RE: Wagen einzeln abstellen, sichern, verschieben
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Nun gibt es für den Eisenbahnbetrieb ja auch einen rechtlichen Rahmen, das Allgemeine Eisenbahn Gesetz. In $4 werden die Sicherheitspflichten allgemein genannt.

https://www.gesetze-im-internet.de/aeg_1994/__4.html

Es verpflichtet sowohl Infrastrukturbetreiber wie auch Eisenbahnverkehrsunternehmen und Fahrzeughalter zum sicheren Betrieb.

Wie es immer so ist folgen diesem Gesetz Verordnungen Eisenbahn Bau und Betriebsordnung, Eisenbahnsignalordnung, Eisenbahnverkehrsordung und die Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen (Ländersache).

Unterhalb dieser Linie folgen dann Unfallverhütungsvorschriften, Normen und techn. Regelwerke unter anderem Fahrdienstvorschrift und Bremsvorschrift.

Beides sind lebendige Regelwerke die auf Basis der übergeordneten Vorschriften dem Stand der Technik angepasst werden. Es ist also mitnichten so, dass die Bahnverwaltungen allein aus wirtschaftlichen Erwägungen die Vorschriften geändert oder angepasst haben.
Viele Errungenschaften in Sachen Sicherheit wurden so hart es klingt mit Blut bezahlt.
Die Einführung der durchgehenden Druckluftbremse war längeren Zügen und höheren Fahrgeschwindigkeiten geschuldet, die Einführung von Zugbeeinflussungssystemen höheren Fahrgeschwindigkeiten, die Einführung von Zugfunksystemen einem schlimmen Unfall im Bergischen Land und die flächendeckende Einführung von PZB auf Hauptstrecken ist auf den Unfall von Hordorf zurück zu führen.

Aktuell hat sich das Regelwerk mit dem Sichern von abgestellten Zügen/Zugteilen beschäftigt deren Wagen mit den "Flüsterbremsen" ausgestattet sind, die aber haben den Nachteil nicht mehr die gleiche Haftkraft wie die alte Graugussbrenssohle aufzubringen. Es war also wieder eine Regelwerksänderung vorzunehmen...

Ich hoffe ich konnte mit diesem Bogen einen kleinen Einblick in das große System geben. Und um OOK's Frage aufzugreifen, es ist beim Modellbahner sicher eine individuelle Einstellung zum vorbildorientierten Betrieb wie tief man in Vorschriften etc schürfen möchte. Die guten Rolleigenschaften von Modellgüterwagen verhindern in Maßstäben < Spur 0 die Anwendung von Hemmschuhen auf der Anlage, was der Modellbahner dann sicher mit Bahnhöfen, Anschlussstellen in Ebenen Gelände realisiert.

Gruss Kai-Nils

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03.04.2020 21:17 (zuletzt bearbeitet: 03.04.2020 21:32)
#10 RE: Wagen einzeln abstellen, sichern, verschieben
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Zum verwandten - aber getrennten - Thema des langfristigen Sicherns abgestellter Wagen habe ich ein paar Seiten aus der V3 - der österreichischen Verkehrsvorschrift - von 1962 eingescannt - der relevante Text beginnt rechts unten mit Pkt. 119:





H.M.


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03.04.2020 21:59
avatar  memento
#11 RE: Wagen einzeln abstellen, sichern, verschieben
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Hallo zusammen,

ich bringe nochmal das Thema mit dem Verschieben und Sichern von ungebremsten Wagen zur Sprache.

In der österreichischen Verkehrsvorschrift von 1962 wird zwar das "langfristige Sichern" angesprochen, aber die unter 119 bzw. 120 genannten Sicherungsmittel gelten doch sicherlich dann in vergleichbarer Weise auch bei kurzem Abstellen, sofern die Waggons ungebremst sind. Denn anders als so kann man sie ja überhaupt nicht sichern, da eben keine Bremse vorhanden ist?

Auf das Modell bezogen kann ich also den ungebremsten Wagen quasi genau wie einen gebremsten behandeln, da das Hantieren mit Unterlagskeilen und dergleichen ja leider in H0 (noch) nicht nachgeahmt werden kann ...

LG
Thomas


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03.04.2020 22:32 (zuletzt bearbeitet: 03.04.2020 22:33)
#12 RE: Wagen einzeln abstellen, sichern, verschieben
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Angewandte Physik: Ein Wagen, vor allem einer mit Gleitlagern - wie das bis in die 1960er der Standard war -, rollt nicht einfach so los; der bleibt schon, wo Du ihn hinstellst. Deswegen steht da ja:

Zitat
"... beim Verschub vorübergehend abgestellte Wagen jedoch nur dann, wenn sie durch besondere Umstände (Gefälle, Wind u.a.) in Bewegung geraten können.


Da die Bahnhofsgleise in aller Regel in der Waagrechten liegen, bleibt ein Wagen dort erst einmal, wo man ihn hinstellt ... Nur wenn's in der Nähe runtergeht (Gebirgsbahnen) oder ein Sturm bläst, muss man doch was drunterlegen.

Im Modell hingegen ... hast Du Recht; Du kannst höchstens die Gehzeiten der Rangierer zu den Böcken mit Hemmschuhen und Klemmkeilen simulieren, indem Du jeweils länger in die Luft schaust; oder durch vor-Dich-Hinpfeifen den Wind simulierst ...

H.M.


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04.04.2020 10:19
#13 RE: Wagen einzeln abstellen, sichern, verschieben
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Es ist beim Vorbild nicht selbstverständlich, dass die Gleise in Bahnhöfen in der Ebene liegen. Selbst die Bahnsteiggleise in Köln Hbf haben Gefälle Richtung Hohenzollernbrücke, was sich sofort bemerkbar macht wenn der Lokführer die Zusatzbremse nicht anzieht.
In Rangierbahnhöfen haben die meisten Gleise ebenfalls eine Neigung (Berggleise, Richtungsgleise). Das tückische ist, dass diese Neigung für unser Auge nicht immer erkennbar ist.

Gruss Kai-Nils

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04.04.2020 10:27 (zuletzt bearbeitet: 04.04.2020 10:43)
#14 RE: Wagen einzeln abstellen, sichern, verschieben
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... deshalb muss auch jeder Rangierleiter (oder sogar jeder Rangierer? - das weiß ich nicht ...) perfekte Ortskenntnis über die Gleisanlagen haben, in denen er arbeitet. Klar kann niemand zwischen 2 und 3 Promille mit freiem Auge unterscheiden - da aber dazwischen diese magische Grenze von 2,5 Promille liegt, muss man das eben Gleis für Gleis und Meter für Meter wissen.

Trotzdem - ich bleib dabei: "In aller Regel" liegen Bahnhofsgleise in der Waagrechten; schau Dir einmal die Genehmigungen an, die Du Dir besorgen musst, wenn Du das nicht machst (und machtest) als Projektierer - da reden viele Leute mit.

In Rangierbahnhöfen liegen praktisch überall die Richtungsgleise in Form einer "Schüssel" (österreichisch "Gruam" = "Grube"), sodass die Wagen tendenziell in der Mitte zusammenlaufen. Gefällebahnhöfe waren eine Fehlentwicklung aus dem 19. Jahrhundert, als die Einsparung von Rangiermaschinen noch als relevant gesehen wurde; das Aufhalten der Wagen am "unteren Ende" war immer ein Problem, mit Spezialpatenten wie (früher) Ketten oder (später) klappbaren Prellböcken. Wenn man sich die zwei tatsächlich als Gefällebahnhöfe gebauten ansieht (Dresden und Nürnberg, m.W.), dann waren das echte Theoretikerideen (von Univ.Profs), die das mit ihrer G'scheitheit der jeweiligen Bahn eingeredet haben - am Ende des Tages (schon um 1900) waren das eher Problembahnhöfe, wo die Gefälle Zug um Zug abgebaut worden sind (Nürnberg früh, Dresden glaub ich erst spät).

Aber klar muss ein Rangierer auch in einem normalen Flachbahnhof wissen, wo's rauf und runter geht und wo daher wie zu sichern ist - so ein Bahnhof ist ja doch eine ziemlich Berg- und Talbahn.

H.M.


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04.04.2020 11:12 (zuletzt bearbeitet: 04.04.2020 11:31)
avatar  Gilpin
#15 RE: Wagen einzeln abstellen, sichern, verschieben
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Hallo die Mitdenker,

nachdem

Zitat von hmmueller im Beitrag #14
"In aller Regel" ... Bahnhofsgleise in der Waagrechten
liegen, hier die Regel: "Die zwischen den Endweichen eines Bahnhofs liegenden Gleise und die sonstigen mit diesen Gleisen zusammenhängenden, über die Endweichen des Bahnhofs hinausreichenden Bahnhofsgleise dürfen in keiner stärkeren Neigung als 2,5 o/oo (1:400) liegen, soweit sie zum Aufstellen von Zügen und Wagen dienen oder auf ihnen Wann ohne angekuppelte Lokomotive stehen bleiben sollen. Endweichengruppen und Ausweichgleise, die nur von Zügen mit angekuppelter Lokomotive benutzt werden sollen, dürfen in die stärkere Neigung der freien Strecke eingreifen." (Wolter 1943, S. 114)

Dein Bahnhof, Tomas, muss also komplett flach sein, und Du kannst die Wagen stehen lassen wo Du möchtest, folgere ich.

Aus gegebenem Anlass, der Diskussion um die Güterzuggepäckwagen (Warum hat sich "Güterzugbegleitwagen" eigentlich nicht durchgesetzt?), habe ich bei Carstens, Güterwagen Band 6, S. 180 noch folgende Stelle gefunden: "Außerdem wurden Güterzüge bis in die 20er Jahre ... von Hand gebremst. Hierzu mussten mindestens ein Drittel der Güterwagen in einem Zug über eine Handbremse verfügen." Auch da scheinst Du auf der sicheren Seite! Edith

Schönes Wochenende,
Reiner


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04.04.2020 11:40 (zuletzt bearbeitet: 04.04.2020 11:43)
#16 RE: Wagen einzeln abstellen, sichern, verschieben
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Zitat von Gilpin im Beitrag #15
... hier die Regel: ... (Wolter 1943, S. 114)

Dein Bahnhof, Tomas, muss also ...

Ich nehm das einmal als ein Beispiel für eine typische, in meinen Augen unhaltbare "Hobby-Bahner-Argumentation" (sorry Reiner, dass ich Dich da als "Opfer" verwende - betrachte es bitte als "generelle Argumentation", nicht als spezifisch gegen Deinen Text gerichtet): Da wird eine Regel aus den 40er-Jahren herangezogen, um eine Situation in einem damals vorhandenen Bahnhof zu erklären. In den 40er Jahrne wurden aber fast keine Bahnhöfe mehr gebaut - die Trassierung praktisch aller (ja, Fettdruck) Eisenbahnen ist aus dem 19. Jahrhundert, und auch der Anlage der Gebäude, der Signalisierung und vielem mehr. Damit sind Regeln aus dem 20. Jahrhundert dafür irrelevant - denn die Bahnhöfe wurden ja nicht mehr umgebaut.

Nun sind Regeln aus dem 20. Jahrhundert natürlich häufig Fortschreibungen aus der Zeit davor, weil sie sich eben bewährt haben. Aber in spezifischen Einzelfällen kann man so nicht argumentieren, weil eben vielleicht bei genau diesem Bahnhof im 19. Jahrhundert diese Regel nicht galt und daher es keinen Grund gab, ihn gemäß der späteren Regel anzulegen ...

... das trifft z.B. für gar nicht wenige Regeln zur Signalisierung zu: Die Regeln für dreibegriffige Vorsignale aus den 1930ern beispielsweise wurden nie vollständig umgesetzt - daher kann man auch nie argumentieren, dass hier oder dort ein solches Vorsignal stehen müsse. Daher kommt diese meine Suada auch, weil ich zu viele Foreneinträge kenne, wo jemand mit 1930er-Regeln so argumentiert, als (a) hätten sie schon immer davor gegolten; und (b) wären sie danach vollständig umgesetzt worden.

Beides stimmt nicht. Und daher muss man sich - wenn's einen denn interessiert - um die Regeln aus der Zeit des Baus der jeweiligen Bahn kümmern ... was beliebig anstregend sein kann, bei dem Durcheinander und der Quellenlage im 19. Jahrhundert ...

H.M.


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04.04.2020 11:42
#17 RE: Wagen einzeln abstellen, sichern, verschieben
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Zitat von Gilpin im Beitrag #15
... Güterzuggepäckwagen ... (Warum hat sich "Güterzugbegleitwagen" eigentlich nicht durchgesetzt?) ...

Mir fällt dazu die Bezeichnung Packwagen ein, das liest man häufig. Obwohl da selten was gepackt wird.

Hubert hat im anderen Thema die Verwendung der Packwagen m. E. gut beschrieben.

Mut Hp1-Gruß - Helmut


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04.04.2020 11:58 (zuletzt bearbeitet: 04.04.2020 12:44)
#18 RE: Wagen einzeln abstellen, sichern, verschieben
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Zitat von Gilpin im Beitrag #15
... Güterzuggepäckwagen (Warum hat sich "Güterzugbegleitwagen" eigentlich nicht durchgesetzt?)...

Meine Weisheit - aber ich gestehe, ich weiß nicht, ob ich mir das angelesen oder ausgedacht habe: "Güterzuggepäckwagen"? Na weil's eben in weiten Bereichen Packwagen waren (das mit den "...begleitwagen" ist eine eher bürokratische nachträgliche Worterfindung aus irgendwann vom Anfang des 20. Jhdts, also im Nachhinein - und ja, in Anpassung an geänderte Verkehrsbedingungen; aber dieses Wort kann man ja kaum aussprechen ...).

Wie transportiert denn eine Eisenbahn klassischerweise?

* in Ganzzügen;
* mit im Einzelwagen(ladungs)verkehr;
* als Stückgut (auf englisch so schön LCL genannt "less than car load")

Wo transportiert man das Stückgut? ... nein, nein, nicht in Stückgutwagen oder gar Stückgutzügen - ja schon, aber nur auf Hauptbahnen, wo's genügend solche Fracht gab. Auf all den Nebenbahnen und wohl auch unwichtigeren Hauptbahnen hat man diese Pakete in den Wagen gestapelt, wo auch der Zugführer saß - war ja genügend Platz da drin. Also war das der Paketwagen, Gepäckwagen, Packlwagen, Packwagen. Das Ausladen hat man entweder am Bahnsteig gemacht oder den Packwagen beim Verschub eine halbe Stunde am Schuppen hingestellt. Erst wenn's so viel wird, dass man den Wagen mit dem Stückgut längere Zeit an einen Schuppen stellen muss, kann das nicht mehr der Packwagen sein ... aber jetzt sind wir um 1900, wo's ganz anders zugeht.

EDIT: Siehe aber die Antwort hier ... ich kann mich 100%ig irren (und tendiere nach der dortigen Klarstellung auch eher dazu ... schön, dass das ein Diskussionsforum ist ...).

H.M.


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04.04.2020 12:03
#19 RE: Wagen einzeln abstellen, sichern, verschieben
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Zitat von hmmueller im Beitrag #16
Die Regeln für dreibegriffige Vorsignale aus den 1930ern beispielsweise wurden nie vollständig umgesetzt

Dazu habe ich ein Bespiel aus dem DB-Signalbuch 1959: Unter "Künftig wegfallende Signale" findet man das Vorsignal Vr 101/102. Das sieht aus wie Vr1 (also waagerechte Scheibe), bedeutet aber "Fahrt o d e r Langsamfahrt erwarten". Dazu gibt es eine besondere Vorsignaltafel Ne 102 mit zwei Punkten oben und unten zwischen den Dreiecken, damit der Lokführer so richtig verunsichert wird. Er weiß dann nämlich nicht, ob er nu bremsen soll oder ob er volle Pulle fahren darf. Also wird er zunächst mal etwas bremsen, könnte ja sein, dass er auf 40 km/h runter muss.

Das trägt also nicht gerade zum flüssigen Verkehr bei, deshalb hat die DB das schon längst ausgemerzt.

Mit Hp1-Gruß - Helmut


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04.04.2020 12:31 (zuletzt bearbeitet: 04.04.2020 14:24)
#20 RE: Wagen einzeln abstellen, sichern, verschieben
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Zitat von Fdl Triptis im Beitrag #19
... damit der Lokführer so richtig verunsichert wird. Er weiß dann nämlich nicht, ob er nu bremsen soll oder ob er volle Pulle fahren darf. Also wird er zunächst mal etwas bremsen, könnte ja sein, dass er auf 40 km/h runter muss.

Nein nein nein ... nein nein! So hat das nie funktioniert. Das wär ja wirklich unsinnig. Bitte die alten Vorschriften lesen - das geht nämlich so: Gemäß Buchfahrplan weiß der Lokführer immer und schon vorher, ob er ein Einfahrsignal mit einem oder 2 Flügeln antreffen wird. Das Vorsignal braucht ihm also wirklich nur zu sagen, ob das Hauptsignal noch nicht, oder schon auf Fahrt steht.

Wenn tatsächlich einmal ein Zug, der planmäßig einflügelig einfährt, in die Ablenkung zu fahren ist, dann ist er entweder vorher per schriftlichem Befehl zu verständigen (ja, das ist zäh) oder beim Hauptsignal zu "stellen" (= es bleibt auf Halt), bis sich der Zug mit Pfiff meldet (was früher vorgeschrieben war), und dann kann man zweiflügelig freistellen. Das kostet, relativ zur Einfahrt mit 40, zumindest bei einem Güterzug nicht so wahnsinnig viel - der fährt ja in die Abzweigung, weil er überholt werden muss, bremst sich also im Ausweichgleis schon runter, d.h. sein hinteres Ende fährt dann eh schon mit 10 km/h oder so ein ... also ist das ganze eine gemütlichere Veranstaltung, egal, ob er vorher wusste, dass 40, oder bis 0 und dann mit 20 rein - ok, 5 Minuten wird man schon noch verlieren.

Bei den 2-begriffigen Vorsignalen wurde also auch, im Regelbetrieb, mit "Vollgas" vorbeigefahren.

Der Witz der 3-begriffigen Vorsignalisierung ist nur das Umgekehrte: Wenn ein Zug, der normalerweise überholt wird, einmal nicht überholt wird und daher durchfahren kann, dann kann man ihm das am Vorsignal mitteilen, sodass er gar nicht zu bremsen beginnt. Ein schriftlicher Befehl im Bahnhof davor wäre natürlich unsinnig - das kostet mehr als das Runterbremsen auf 40 - hier spielt man auf Hochlaststrecken Zeit und damit Durchlassfähigkeit rein. So richtig zahlt sich das nur aus, wenn die Höchstgeschwindigkeit substantiell über 40 liegt - bei 100, 120 oder mehr. Das hat es aber signifikant erst ab den 1920ern gegeben - daher kam das auch erst um diese Zeit auf.

Zitat von Fdl Triptis im Beitrag #19
Das trägt also nicht gerade zum flüssigen Verkehr bei, deshalb hat die DB das schon längst ausgemerzt.

Bei Formsignalen wurde ewig lang nicht ausgemerzt - da gab es auch bei der DB bis in die 1980er (sagt Carstens) zweibegriffige Vorsignale vor dreibegriffigen Einfahrsignalen. Bei DR war das praktisch Normalzustand (m.W. wurden viele 3-begriffige zurückgebaut, aus Erhaltungsgründen), und bei der ÖBB gab es 3-begriffige nie (außer ein paar in der unseligen Zeit ...).

H.M.

P.S. Hier noch ein österreichzentrierter Scan dazu aus der V3 von 1962 - siehe Punkt 293. Nach Unterpunkt a) geht's noch leichter - ich wusste das einmal, hab's aber vergessen: Wieder was (wieder)gelernt:


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04.04.2020 23:15 (zuletzt bearbeitet: 05.04.2020 11:52)
avatar  Gilpin
#21 RE: Wagen einzeln abstellen, sichern, verschieben
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"Bezüglich der Neigungs- und Richtungs-Verhältnisse ist es am zweckmäßigsten, wenn die Bahnhöfe wagerecht (sic!) und gerade angelegt werden können. … daß bei geneigten Anschlußstrecken die den Neigungswinkel vermittelnden Kreisbogen schon einen Teil der Wagerechten (sic!) in Anspruch nehmen. Günstig ist es, wenn der Bahnhof so angelegt werden kann, dass an beiden Enden flache Gefälle anschließen." Georg Barkhausen et.al., Der Eisenbahn-Bau der Gegenwart., Wiesbaden: Kreidel 1909, zweite umgearbeitete Auflage, S. 513

q.e.d.


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04.04.2020 23:24
#22 RE: Wagen einzeln abstellen, sichern, verschieben
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H.M.


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05.04.2020 09:50
#23 RE: Wagen einzeln abstellen, sichern, verschieben
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Zitat von hmmueller im Beitrag #20
... Nein nein nein ... nein nein! So hat das nie funktioniert. ... das geht nämlich so: Gemäß Buchfahrplan weiß der Lokführer immer und schon vorher, ob er ein Einfahrsignal mit einem oder 2 Flügeln antreffen wird. Das Vorsignal braucht ihm also wirklich nur zu sagen, ob das Hauptsignal noch nicht, oder schon auf Fahrt steht.

Hallo Harald, dein Einwand ist ja sehr interessant (man lernt nie aus)! Das Vorsignalbild Vr 101/102 ist danach also so zu interpretieren: Das Hauptsignal steht auf Hp1 oder Hp2, je nach dem, wie es im Buchfahrplan laut Einfahrweg festgelegt ist.

Bei Abweichungen gibt es demnach zwei Möglichkeiten; Wenn Hp2 auf Hp1 geändert ist, dann kann Vr 101/102 bleiben; der Lokführer ist immer auf der sicheren Seite und erkennt bei Sicht auf das Hauptsignal, dass er seinen Bremsvorgang abbrechen kann. Im umgekehrten Fall Hp1 nach Hp2 muss das Vorsignal auf Vr 0 bleiben; der Lokführer kann dann (falls er Hp0 erkennt) durch einen Pfiff melden, dass er Sicht auf das Hauptsignal hat, so dass das Stellwerk nun Hp2 ziehen kann. Falls Vor- und Hauptsignal getrennt stellbar sind, darf das Hauptsignal sofort Hp2 zeigen, das Vorsignal bleibt auf Vr 0.

Danke für diese Erhellung! Ich werde das in meinem Buchfahrplan berücksichtigen, das Einfahrsignal A in Triptis hat nämlich ein Vr 101/102-Vorsignal.

Mit Hp1-Gruß - und schönen Sonntag - Helmut


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05.04.2020 10:52 (zuletzt bearbeitet: 05.04.2020 11:49)
#24 RE: Wagen einzeln abstellen, sichern, verschieben
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Ja, so ist das (eine Kleinigkeit: Den Pfiff darf der Lokführer laut der österreichischen V3 erst absetzen, wenn der Zug steht, nicht schon, wenn er Hp0 erkennt - aber das könnte manauch anders regeln, ohne dass man Sicherheit verliert).

Trotzdem möchte ich den Sachverhalt noch einmal anders beschreiben: Es scheint mir (aus Deinem Text und aus vielen anderen), dass die meisten Leute meinen, dass die dreibegriffigen Vorsignale die Regel sind (die man auch leicht versteht) und die zweibegriffigen die "komische Ausnahme", die man nun umständlich erklären muss. Wenn man mit Lichtsignalen aufwächst, ist das verständlich, historisch ist es aber umgekehrt - da sind die zweibegriffigen Signale eben eigentlich leichter zu verstehen:

- "Immer schon" wusste der Lokführer, wohin sein Zug fahren würde - er kannte ja Fahrplan und Gleisanlagen. Deshalb reichten (und reichen) in vielen Fällen einflügelige Signale, die nur sagen "fahr" oder "warte noch". In der Schweiz hat sich am längsten die alte Bezeichnung "Abschlusssignale" für Einfahrsignale erhalten - weil sie eben den Bahnhof gegen die Strecke "abschließen"; und daher sagt man in der Schweiz auch, ein Signal ist "offen" - statt "frei" - oder "geschlossen" - statt "halt"; wie eine Tür: Eine Tür kann aber nicht "Langsamfahrt" angeben ...

- Es war also immer schon klar, dass "frei" nicht hieß "frei zum Losbrettern", sondern "frei von Hindernissen auf dem Dir bekannten Weg". Und damit ist auch klar, dass, wenn es nicht der bekannte Weg ist, man nicht einfach so "frei" signalisieren kann. Man konnte aber nach dem Stehenbleiben des Zuges doch "frei" zeigen, wenn man einen Zug über ablenkede Weichen schickte, aus mehreren Gründen: (a) Dampfloks sind ziemlich schwachbrüstig, daher schaffen sie's vom Einfahrsignal bis zu dem Weichen eh nicht, zu schnell zu werden; (b) Weichensignale gaben die Information an den Zug, welcher Fahrweg genommen wurde und welche Geschwindigkeit daher zulässig war. Tatsächlich waren in den Anfangszeiten auch Weichensignale farbig (häufig grün und weiß), weil sie eben mit grün="Gefahr" = Weg in die Ablenkung zeigten, und die Weichensignale waren von Zugfahrten zu beachten. Es muss schon in den 1860ern gewesen sein, dass darüber heiße Debatten entbrannten, weil die Beachtung der "Batterien von" Weichensignalen in größeren Bahnhöfen bei Zugfahrten (Schnellzügen!) nicht mehr möglich war und daher die Information über den Fahrweg an das Hauptsignal verlegt wurde. Daher gab's dann überhaupt die mehrbegriffigen Hauptsignale.

- Die Vorsignale ändern an diesen Tatsachen erst einmal nichts: Der Fahrweg ist vorher bekannt; es sind aber bei einer Einfahrt nach Stillstand zur Fahrweginformation die Weichensignale, und später die "komprimierte Information" durch die Flügel des Hauptsignals zu beachten, um die Geschwindigkeit anzupassen. Eine Information über die Geschwindigkeit ist daher am Vorsignal nicht nötig - solange man dieses Verfahren mit dem "zum Stehen bringen" für eine langsamere Einfahrt und das unnötige Bremsen bei einer unerwarteten Durchfahrt akzeptiert.

Und so blieb es bei Formsignalen lange, in den meisten Ländern bis heute.

- Wenn man aber effizienter werden will, dann braucht man mehr Information, eben auch am Vorsignal. Und dann muss man entweder (Deutschland - konservativ) komplizierte Apparate bauen, die das können; oder (andere Länder) man führt gleich Lichtsignale ein.

H.M.

// EDIT: Missverständliche Historie etwas korrigiert ... jetzt hoffentlich akkurat.


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05.04.2020 19:12 (zuletzt bearbeitet: 05.04.2020 19:12)
#25 RE: Wagen einzeln abstellen, sichern, verschieben
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Zitat von Gilpin im Beitrag #21
... 1909, zweite umgearbeitete Auflage, S. 513

Grade drübergestolpert: Joseph Stummer Ritter von Traunfels, Praktische Anleitung zum Traciren der Eisenbahnen, Voigt, Weimar, 1867, S.21:



Sie sind sich eh alle einig - geb ich ja zu ... Die 2,5 Promille = 1:400 sind offenbar auch schon sehr früh bestimmt worden.

H.M.


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